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MANDANTwin Tipps & Tricks

  MANDANTwin Version 3.3
12.02.2012
Die aktuelle Versionsnummer ist 3.3.6.4
01.11.2011
EDA-Mahn - Mahngericht Wedding mit geänderter XJustiz-ID
Das Mahngericht Wedding hat mitgeteilt, dass die X-Justiz-ID mit Wirkung vom 01.11.2011 von F1102 in F1102M geändert worden ist.

Anwender, die über EDA-Mahn Anträge beim Mahngericht Wedding einreichen, müssen in der Version 3.3.5.7 unter System > Grundeinstellungen > EDA-Mahn das Mahngericht Wedding nochmals neu aufnehmen, damit die geänderte XJustiz-ID aktiviert wird.

  Tipps & Tricks
Microsoft Office 2010 Starter-Version nicht kompatibel
Die kostenlose Starter-Version von WORD 2010 ist nicht ActiveX-fähig. Da MANDANTwin WORD als ActiveX-Komponente verwendet, ist die Starter-Version von WORD unter MANDANTwin nicht lauffähig.
Dateien aus anderen Ordnern zur Akte speichern (ab Version 3.3.4.4)

Um Dateien aus anderen Verzeichnissen zur Akte zu speichern, gehen Sie wie folgt vor:

Öffnen Sie den Ordner mit der zu übernehmenden Datei im Windows-Explorer und kopieren Sie die Datei in die Zwischenablage.
Sie können dann diesen Ordner wieder schließen.

Wählen Sie in der Akte im Auswahlbereich unter "Dokumentenverwaltung" den Menüpunkt "sonstige Dateien zur Akte", um den Ordner der zur Akte gespeicherten Dateien zu öffnen und kopieren Sie dann mit "einfügen" diese Datei in das sich öffnende Explorerrfenster.
Ab Windows Vista können Sie im Explorer auch ein Dateivorschau-Fenster aktivieren, so dass für die jeweils markierte Datei automatisch der Inhalt angezeigt wird.

EDA-Mahn

Einge Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Probleme im Netzwerk (Windows 2000 / XP)

Vereinzelt kommen Meldungen von Anwendern, dass nach einem Systemwechsel auf Windows XP oder 2000, z.B. nach dem Austausch des Servers oder einer Arbeitsstation, bisher vorhandene Dokumente nicht mehr angezeigt werden oder aufgerufen werden können oder Eingaben bei den Grundeinstellungen nach einem Neustart des Programms nicht mehr vorhanden sind. Die Ursache hierfür liegt in der fehlenden Zugriffsberechtigung.
Wie in den Hinweisen zur Installation des Programms in einem Netzwerk gefordert wird, müssen alle Benutzer des Programms alle Rechte für das Dateienverzeichnis (i.d.R. das Verzeichnis "\mwindata" auf dem Server) und seine Unterverzeichnisse und alle in ihnen befindlichen Dateien haben.
Einen Überblick über die Zugriffsrechte finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. oder im Handbuch permissions.

Beachten Sie, dass diese Zugriffsberechtigungen "vererblich" sein müssen, d.h. dass auch neue Ordner und Dateien (z.B. Word-Dokumente) von allen Arbeitsstationen aus bearbeitet werden dürfen, und dass diese Zugriffsrechte auch nicht durch eine "Firewall" oder ein Virenschutz-Programm eingeschränkt werden.

Außenprüfung (Datenmitnahme durch Betriebsprüfer)

Vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Einsichtsrecht der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO u.E. nicht auf die mit MANDANTwin gespeicherten Buchungsdaten erstreckt, da es sich hierbei nicht um Unterlagen i.S. des § 147 Abs. 1 AO handelt. Denn ein Rechtsanwalt ist als Freiberufler nicht "auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen". Er fällt daher unter § 4 Abs. 3 EStG. Als "Belegsammler" erstellt er mit Hilfe von MANDANTwin daher keine für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen, auf die sich das Einsichtsrecht des Außenprüfers erstrecken könnte. Die MANDANTwin-Buchhaltung dient allein der internen Kontrolle und nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflicht. Unsere Auffassung wurde inzwischen vom BFH bestätigt (Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06).

Wenn der Betriebsprüfer dennoch verlangt, dass ihm die Buchungsdaten des Prüfungsjahrgangs auf einem Datenträger zum Nur-Lesezugriff überlassen werden, gehen Sie wie folgt vor:

  • laden Sie sich das Programm BP32.EXE (hier klicken) herunter und speichern Sie es in dem Datenverzeichnis, in dem sich die Dateien zu MANDANTwin befinden (i.d.R. das Verzeichnis \MWINDATA oder \MP auf dem Server)
  • kopieren Sie dann diese Datei BP32.EXE und die DBF-Dateien sowie die dazugehörigen CDX-Datein der zu prüfenden Buchungsjahrgänge (z.B. für das Jahr 2008 die Dateien BUCH08.DBF und BUCH08.CDX sowie ABSCH08.DBF und ABSCH08.CDX) sowie die Dateien KONTEN.DBF und KONTEN.CDX auf einen Datenträger (z.B. CD-ROM) und händigen Sie dem Prüfer dann diesen Datenträger aus.

Das Programm BP32.EXE kann direkt auf der CD-ROM gestartet werden. Es ist leicht verständlich und bedarf neben den jeweils im Programm angezeigten Hinweisen daher keiner weiteren Anleitung.

Bei dem Programm BP32.EXE handelt es sich um ein der MANDANTwin-Buchhaltung ähnelndes Programm, das den Nur-Lesen-Zugriff auf einen einzigen Buchungsjahrgang und dort nur auf die Ausgaben- und Einnahmen-Konten erlaubt.
Die Weitergabe an Dritte unterliegt keinen Beschränkungen (freeware).

Einbinden von Spracherkennungssystemen (Diktiersysteme)
Es bestehen keinerlei Einschränkungen für den Einsatz handelsüblicher Spracherkennungssoftware, sofern sie kompatibel zu MS Office (WORD) sind.
 
© 2002 by Meindl - aktualisiert am 10.02.2012