Die 'Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach" - kurz ERVV - wurde am 05.12.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Nach § 2 Abs. 1 ERVV sind nur noch die Dateiformate PDF und TIFF (Grafiken) zugelassen. Die in MANDANTwin aus WORD-Dokumenten konvertierten PDF's entsprechen bereits den Anforderungen.
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