EGVP - beA
Wie sieht es aus mit der Verfügbarkeit des beA?
Wir haben einige Links zu interessanten Beiträgen zusammengestellt:
ERV mit den Gerichten ab 1.1.2018 – ohne beA: Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Neu ab 1.1.2018: Sichere Übermittlungswege, “unsicheres” EGVP
beA down? Das Revival von EGVP: Und plötzlich ist die elektronische Signatur wieder im Fokus!
Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB): So sieht es aus!
Aktuelle Meldungen
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Voraussichtlich ab 01.01.2018 soll der EGVP-Client nur noch für den Empfang von Nachrichten in Betrieb sein.
Anwender des MANDANTwin-Moduls EDA-Mahn, die bisher mit dem EGVP-Client gearbeitet haben, können stattdessen den ebenfalls kostenlosen Governikus Communicator Justiz benützen, der voll kompatibel zum EGVP-Client ist und dessen Postfach-Einstellungen übernimmt (Siehe Beschreibung).
Außerdem ist auf dem Rechner der EGVP-Client zu installieren. Hier finden Sie den Download des EGVP-Client.
Über die weiteren erforderlichen Maßnahmen informiert Sie das MANDANTwin-Handbuch.
Um in MANDANTwin erstellte Schriftsätze über das beA zu versenden, muss die beA Client-Security sowie der Internet-Explorer auf dem Rechner installiert sein. Wie die beA Client-Security zu installieren ist, entnehmen Sie der Installationsanleitung.
Außerdem müssen die übrigen Voraussetzungen wie Bestellung der beA-Karte und des Lesegeräts sowie die Erstregistrierung durchgeführt sein.
Zusätzlich empfehlen wir, dass auf dem Server bzw. Einzelplatz zwei Ordner angelegt werden, der Ordner "Import" für heruntergeladene Nachrichten bzw. Anhänge und der Ordner "Export" für zu versendende Anhänge.
Danach können Schriftsätze über das beA versandt werden. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Diese Datei wird vom EGVP im Eingangs-Ordner abgelegt und kann dort mit jedem Editor geöffnet werden. Sie enthält im Grunde lediglich die Bestätigung des Eingangs des Mahnantrages. Von Bedeutung ist daher nur der Erhalt der "Quittung" als solcher und nicht der Inhalt, denn der Mahnbescheid selbst, die Zustellungsnachricht oder etwaige Monierungen werden vom Mahngericht im Ausbaugrad "00" immer schriftlich übermittelt.