Bevor Sie EDA-Mahn benützen können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Mahngericht die Zuteilung eines Prozessbevollmächtigten-Kennzeichens beantragen. Hier finden Sie die Antragsformulare.
Außerdem ist auf dem Rechner der EGVP-Client zu installieren. Hier finden Sie den Download des EGVP-Client.
Über die weiteren erforderlichen Maßnahmen informiert Sie das MANDANTwin-Handbuch.